Jugendschutz auf einen Blick:

Jugendschutz

unter 6 Jahre: kein Zutritt zu Konzerten
6 – 13 Jahre: Zutritt nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen (bitte diesen Zettel ausgefüllt mitbringen)
ab 14 Jahre: Zutritt alleine möglich

Unter 18 ist die Veranstaltung vor 0 Uhr zu verlassen.
Amtlicher Lichtbildausweis ist jeweils vorzuweisen.

Hier noch weitere Infos vom Sozialreferat zum Besuch von Konzerten.